Prozesskostenhilfe...

Göttingen Prozesskostenhilfe

Informationen zur Prozesskostenhilfe:

Personen, die die Kosten einer Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen können, erhalten auf Antrag unter Darlegung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei dem Prozessgericht Prozesskostenhilfe. Neben der Bedürftigkeit muss die Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bieten und darf nicht mutwillig erscheinen.

Die Prozesskostenhilfe übernimmt - je nach einzusetzendem Einkommen - voll oder teilweise den eigenen Beitrag zu den Gerichtskosten und Kosten des eigenen Anwalts. Die allgemeinen Kostenerstattungsvorschriften im Hinblick auf die dem Gegner eventuell zu ersetzenden Kosten bleiben hiervon aber unberührt.

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