Beratungshilfe...

in Göttingen:
Amtsgericht Göttingen,
Berliner Str. 8,
37073 Göttingen

Prozesskostenhilfe

Informationen zur Beratungshilfe:

Rechtsuchende, die kein oder nur ein sehr geringes Einkommen haben, können Beratungshilfe beantragen. Diese wird für die Beratung und Vertretung in rechtlichen Angelegenheiten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens gewährt.

Beratungshilfe bekommen Sie bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht. Für die Stadt Göttingen ist dies beispielsweise das Amtsgericht Göttingen.. In der Wachmeisterei neben dem Eingang werden Sie an den zuständigen Rechtspfleger weitergeleitet, der nach Schilderung des Falles und der Darlegung Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse über die Gewährung entscheidet. Sollte das Amtsgericht dann nicht sofort die Angelegenheit selbst erledigen können, wird Ihnen ein Berechtigungsschein ausgestellt, mit dem Sie nun einen Rechtsanwalt ihrer Wahl aufsuchen können. Die Gebühren und Auslagen des tätig gewordenen Rechtsanwaltes trägt dann die Staatskasse; der Beratungshilfeberechtigte hat lediglich eine Pauschalvergütung in Höhe von 15 € an den Anwalt zu zahlen, die im Einzelfall auch erlassen werden kann.

Beratungshilfe wird in Angelegenheiten aller Rechtsgebiete gewährt; in denen des Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts jedoch nur bei Beratung, nicht bei Vertretung.

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